Tagesgeldkonto ohne Freistellungsauftrag

Paar freut sich über Tagesgeld ohne FreistellungsauftragZahlreiche Anleger, die sich für Tagesgeld interessieren, eröffnen ein Tagesgeldkonto ohne Freistellungsauftrag. Im Hinblick auf den optimalen Zinsertrag ist das allerdings nicht sinnvoll. Der Freistellungsauftrag stellt nämlich wie der Name schon sagt von der Kapitalertragssteuer, die auf Zinserträge zu zahlen ist, in festgelegter Höhe frei.

Die Abgeltungssteuer und der Sparer-Pauschbetrag

Tagesgeld ist eine profunde Anlageform mit hoher Flexibilität und täglicher Verfügbarkeit über die gesamte Anlagesumme. Die Zinserträge, die auf das Anlagevermögen entfallen, unterliegen der Kapitalertragssteuer. Bei einem Tagesgeldkonto ohne Freistellungsauftrag wird die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% plus anteiligem Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer von der Bank direkt einbehalten und an die Finanzbehörden abgeführt. Bei einem jährlichen Zinsertrag von 100 Euro sind das dann um die 30 Euro. Diese Abgabe mindert den Zinsertrag. Das muss nicht sein, denn Anleger können ihren steuerlich festgelegten Sparer-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um einen Freibetrag für Zinserträge, der je nach steuerlicher Veranlagung 801 Euro bzw. 1.602 Euro im Jahr beträgt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Bank ein Freistellungsauftrag vorliegt.

Freistellungsauftrag bei mehreren Tagesgeldkonten

Ein Tagesgeldkonto ohne Freistellungsauftrag bedeutet bares Geld zu verschenken. Schließlich wählen Anleger ja auch nicht das Tagesgeldkonto mit dem niedrigsten Zinssatz. Auch bei der Anlage von mehreren Tagesgeldkonten bei unterschiedlichen Banken ist jeweils ein separater Freistellungsauftrag erforderlich. Der Sparer-Pauschbetrag bezieht sich auf alle Zinserträge, die bei den unterschiedlichen Konten anfallen. Als Beispiel: Alle Ihre Tagesgeldkonten weisen zusammen einen jährlichen Zinsertrag von 1.000 Euro auf. Ihr Freibetrag beträgt 801 Euro. Von den verbleibenden 199 Euro wird dann die Abgeltungssteuer abgeführt. Zu beachten ist jedoch, dass der Anleger auf jedem Freistellungsauftrag eine von ihm definierte Summe des Sparer-Pauschbetrages angibt, das heißt, er muss den Freibetrag auf die Tagesgeldkonten bei den verschiedenen Banken entsprechend aufteilen.

Tagesgeldkonten vergleichen, auswählen und Freistellungsauftrag stellen

Durch Vergleichsrechner finden Interessierte unkompliziert und ohne großen Suchaufwand das Tagesgeldkonto mit den idealen Konditionen. Ist die Entscheidung für eine Bank gefallen, dann sollte zusammen mit der Eröffnung die Erteilung eines Freistellungsauftrages für die Kapitalertragssteuer erfolgen, denn nur so kommt der Anleger in den Genuss der effektiven Zinsrendite.